Mietwertgutachten
Mietwertgutachten
Sie sind unsicher, welche Miete Sie aktuell verlangen dürfen?
Wir helfen Ihnen weiter. In Zusammenarbeit mit unserem erfahrenen Partner LEWENTO unterstützen wir Sie zuverlässig bei der rechtssicheren Mietanpassung – ob bei Neuvermietung, Mieterhöhung im Bestand oder zur Prüfung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Mietpreise marktgerecht und rechtlich einwandfrei festgelegt sind – fundiert, transparent und individuell auf Ihr Objekt zugeschnitten.
Möglichkeiten der Mietanpassung nach § 558a BGB
Mietwertgutachten
Wenn Sie eine Mieterhöhung nach § 558 BGB planen, benötigen Sie eine rechtssichere und nachvollziehbare Begründung. Eine anerkannte Möglichkeit ist die Vorlage eines Sachverständigengutachtens gemäß § 558a Abs. 2 Nr. 3 BGB, das die ortsübliche Vergleichsmiete fachlich belegt.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines solchen Mietzinsgutachtens:
Dazu werten wir Vergleichsmieten, regionale Mietdatenbanken sowie geeignete Vergleichsobjekte aus und berücksichtigen dabei alle relevanten Merkmale wie Lage, Größe, Ausstattung, Baujahr und Energyeffizienz.
Aus diesen Daten erstellen wir ein gerichtsfestes und transparentes Gutachten, das Ihre Mieterhöhung fundiert untermauert – individuell, sachlich und verständlich.
Begründung über einen Mietspiegel
Sie wissen nicht wie Sie den Mietspiegel anwenden um Ihre Mieterhöhungsverlangen durchzusetzen. Wir helfen Ihnen von der korrekten Anpassung hinaus bis zu rechtlichen Aspekten.
Auskunft aus der Mietdatenbank
Sie planen eine Mieterhöhung und benötigen Vergleichsmieten zur rechtssicheren Begründung? Wir stehen Ihnen zur Seite – insbesondere dann, wenn es komplex wird.
Nicht immer sind ausreichend geeignete Vergleichswohnungen vorhanden. In solchen Fällen übernehmen wir für Sie die Recherche passender Vergleichsobjekte und erstellen eine fundierte Auswertung, die den Anforderungen des BGB entspricht.
Wir unterstützen Hausverwaltungen und Vermietungsunternehmen bei der Ermittlung und Durchsetzung marktgerechter Mieten – zuverlässig, fundiert und rechtssicher.
Ob bei Einzelanfragen oder im Rahmen einer laufenden Zusammenarbeit: Gemeinsam mit Ihnen schaffen wir die Grundlage für wirtschaftlich tragfähige und rechtlich einwandfreie Mietanpassungen.
Vergleichswohnungen
Sie wollen die Miete anpassen und Suchen Vergleichswohnung. Wir greifen auf unsere Datenbank zurück und informieren Sie Übertreffer für Ihre suche.
Mitwirkende GESUCHT!
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Mitmachen lohnt sich! Profitieren Sie von vielen Vorteilen und werden Sie Teil unserer Gemeinschaft. Melden Sie sich – wir freuen uns auf Sie!
FAQ
Wann darf ich eine Mieterhöhung nach § 558 BGB verlangen?
Eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist zulässig, wenn seit der letzten Mieterhöhung mindestens 15 Monate vergangen sind. Die Miete darf dabei innerhalb von drei Jahren maximal um 20 % (in angespannten Märkten: 15 %) steigen.
Welche Begründungsmöglichkeiten sieht § 558a BGB vor
Nach § 558a Abs. 2 BGB können Sie die Mieterhöhung begründen durch:
- Bezug auf einen Mietspiegel
- Drei Vergleichswohnungen
- Ein Sachverständigengutachten (Mietwert oder Mietzinsgutachten)
- Auskunft aus einer anerkannten Mietdatenbank
Wann ist ein Mietzinsgutachten sinnvoll?
Ein Gutachten ist besonders dann hilfreich, wenn:
- kein aktueller Mietspiegel vorhanden ist
- nicht ausreichend Vergleichswohnungen zur Verfügung stehen oder
- Sie eine rechtssichere und objektive Grundlage für die Mieterhöhung wünschen – z. B. bei erwartbarem Widerspruch oder im Streitfall.
Was kostet ein Mietzinsgutachten?
Die Kosten hängen vom Aufwand, dem Umfang des Gutachtens sowie den Eigenschaften des Objekts ab. Nach einem kurzen, kostenlosen Beratungsgespräch erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Wann muss eine Stadt einen Mietspiegel haben?
Städte mit mehr als 50.000 Einwohner sind gesetzlich verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. Erstmals musste dieser bis spätestens 1. Januar 2023 vorliegen. Wenn ein qualifizierter Mietspiegel erstellt wird, muss dieser bis spätestens 1. Januar 2024 veröffentlicht werden.
Was sind Vergleichswohnungen?
Vergleichswohnungen sind Wohnungen, die in Lage, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und energetisch Zustand mit einer anderen Wohnung vergleichbar sind. Sie werden genutzt, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln – also die Miete, die für ähnliche Wohnungen am selben Ort üblich sind.