Immobiliengutachten
durch zertifizierte Sachverständige

Leistungen

Verkehrswert­gutachten

Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ermittelt den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie objektiv und nachvollziehbar.

Das Verkehrswertgutachten eignet sich insbesondere zur Vorlage bei Gerichten, Finanzämtern sowie anderen Behörden und bildet eine verlässliche Grundlage für rechtliche und wirtschaftliche Entscheidungen.

Mietwert­gutachten

Ein Mietzinsgutachten ermittelt die ortsübliche Miete und bietet Ihnen eine verlässliche Grundlage für die Festlegung des Mietpreises.
Wir ermitteln den marktgerechten Mietzins anhand aktueller Marktdaten und vergleichbarer Objekte.

Eine zu niedrig angesetzte Miete mindert die Ertragskraft Ihrer Immobilie und kann sich erheblich auf den Marktwert Ihrer Immobilie auswirken.

Kaufpreis­aufteilung

Sie möchten steuerliche Vorteile beim Immobilienerwerb optimal nutzen?

Mit unserer Kaufpreisaufteilung erhalten Sie eine nachvollziehbare Aufteilung des Kaufpreises in Bodenwert und Gebäudewert zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt. Die Kaufpreisaufteilung stellt die Grundlage für die steuerliche Abschreibung (AfA) des Gebäudes dar.

Kurzgutachten

Ein Kurzgutachten bietet Ihnen eine kompakte und kostengünstige Einschätzung des aktuellen Marktwerts Ihrer Immobilie.

Ein Kurzgutachten eignet sich insbesondere für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen sowie zur persönlichen Vermögensübersicht.

Plausibilitäts­prüfung

Liegt Ihnen bereits ein Gutachten vor und Sie sind sich unsicher, ob die zugrunde gelegten Bewertungsansätze oder Wertermittlungsverfahren fachlich zutreffend sind?

Wir prüfen Ihr Verkehrswertgutachten auf Plausibilität und Übereinstimmung mit den geltenden Bewertungsgrundsätzen. So erhalten Sie eine fundierte Einschätzung der Qualität und Belastbarkeit des vorgelegten Gutachtens.

Rechte und Belastungen

Nießbrauch, Dienstbarkeiten oder Erbbaurecht können einen erheblichen Einfluss auf die Immobilie haben.

Sie überlegen, Ihre Immobilie zu belasten oder verfügen über ein Recht an einem Grundstück und wollen dessen Wert wissen? Wir beraten Sie gerne.  

Standort­entwicklung

DGS Deutsche Gesellschaft für Standortentwicklung

Mit der DGS Deutsche Gesellschaft für Standortentwicklung bündeln wir unsere Kompetenz im Bereich der Analyse und Entwicklung von Immobilienstandorten. Wir unterstützen Eigentümer, Investoren und Unternehmen dabei, Potenziale von Grundstücken und Immobilien zu erkennen und Standorte nachhaltig weiterzuentwickeln.

Durch Standortanalysen, umfassende Marktkenntnis und immobilienwirtschaftliche Expertise schaffen wir seit 1993 eine verlässliche Grundlage für strategische Entscheidungen und erfolgreiche Immobilienprojekte.

Die Tätigkeiten der DGS Deutsche Gesellschaft für Standortentwicklung erfolgen organisatorisch getrennt von der DGS ImmoWert, die sich auf die unabhängige Immobilienbewertung spezialisiert hat.

zur Webseite der DGS Deutschen Gesellschaft für Standortentwicklung mbH

Der Weg zum

Immobilien­gutachten

1. Phase:

Kontakt­aufnahme

Schreiben Sie uns eine E-Mail, füllen das Kontaktformular aus oder rufen Sie uns an.

Wir sprechen über Ihr Anliegen, identifizieren die benötigte Form des Gutachtens für Sie und geben Ihnen ein erstes Feedback.

2. Phase:

Besichtigungs­termin

Wir kommen zu Ihrem Objekt für eine Besichtigung. 

Bei der Besichtigung überreichen Sie uns die benötigten Unterlagen, sofern Sie uns diese noch nicht digital zur Verfügung gestellt haben.

3. Phase:

Das Gutachten

Nach der Besichtigung organisieren wir gegebenenfalls weitere Unterlagen, die für die Bewertung relevant sind.

Haben wir alle Unterlagen zusammengestellt, schreiben wir Ihr Gutachten und übersenden es Ihnen zeitnah.

Sie haben Fragen?

Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne!

Name

FAQ

Die Antwort darauf ist ebenso vielfältig wie einfach: Immer dann, wenn die Frage im Raum steht: „Was ist meine Immobilie wirklich wert?“

Ein Verkehrswertgutachten liefert eine objektive, nachvollziehbare Bewertung und wird in zahlreichen Situationen benötigt. Besonders wichtig ist es bei:

  • Erbschaften oder Schenkungen – als Nachweis gegenüber dem Finanzamt, z. B. zur Feststellung eines ggf. niedrigeren gemeinen Werts zur Minderung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer
  • Streitigkeiten mit dem Finanzamt – zur fundierten Untermauerung der eigenen Angaben
  • Verkauf oder Kauf einer Immobilie – zur realistischen Einschätzung des Marktwerts und als Grundlage für Preisverhandlungen
  • Ehescheidungen oder Vermögensauseinandersetzungen – zur gerechten Vermögensaufteilung
  • Bilanzierung im Unternehmenskontext – zur korrekten Darstellung von Immobilienwerten

Ein professionelles Gutachten sorgt für Klarheit, schafft Vertrauen bei allen Beteiligten und bietet Ihnen eine sichere Entscheidungsgrundlage – sei es gegenüber Behörden, Geschäftspartnern oder im privaten Umfeld.

Die Kosten für ein Gutachten hängen davon ab, wofür Sie es benötigen. 

Kurz- oder Vollgutachten? Neues Aufmaß erforderlich? Welche Unterlagen müssen noch beschafft werden? 

In einem persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam, welche Art von Gutachten in Ihrem Fall sinnvoll ist, und erstellen Ihnen anschließend ein maßgeschneidertes Angebot – transparent, fair und nachvollziehbar. Hierbei orientieren wir uns an Muster-Honorartabellen für Immobiliensachverständige. 

Wir benötigen in der Regel zwingend:

  • aktueller Grundbuchauszug
  • Baugenehmigung
  • Flächenberechnungen
  • Flächenangaben vom amtlichen Vermessungsamt
  • Anliegerbescheinigung (eine amtliche Bestätigung, dass keine offenen Erschließungsbeiträge mehr für das Grundstück bestehen)
  • Baulastenauskunft
  • Altlastenauskunft

Weitere Unterlagen müssen je nach Objekt gegebenenfalls zusätzlich eingeholt werden. 

Sie müssen uns im Vorfeld keine Unterlagen zur Verfügung stellen. Mit einer entsprechenden Vollmacht übernehmen wir für Sie die vollständige Beschaffung aller bewertungsrelevanten Dokumente bei den zuständigen Behörden und Stellen.

So sparen Sie Zeit und Aufwand – und können sich darauf verlassen, dass alle notwendigen Informationen vollständig und korrekt in die Bewertung einfließen.

Neben den Unterlagen für die Bewertung werden bei Eigentumswohnungen zusätzlich benötigt:

  • Teilungserklärung und Aufteilungsplan
  • Wirtschaftsplan
  • Beschlüsse und Protokolle der Eigentümerversammlung

Wenn Sie eine Immobilie erwerben, empfiehlt es sich, die Aufteilung des Kaufpreises in Gebäude- und Bodenanteil bereits im Kaufvertrag eindeutig festzuhalten. Hintergrund: Nur der Gebäudeanteil ist steuerlich abschreibbar, während der Boden als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut nicht abgeschrieben werden kann.

Für eine optimale steuerliche Gestaltung ist es daher wichtig, die Kaufpreisaufteilung frühzeitig und nachvollziehbar vorzunehmen – idealerweise anhand eines fundierten Wertgutachtens. So schaffen Sie klare Verhältnisse gegenüber dem Finanzamt und nutzen Ihre steuerlichen Möglichkeiten bestmöglich aus.